Kuppelei

Vorwort „Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.“ § 180 StGB (BRD) des (bis 1969) geltenden Strafgesetzbuches. Erinnerungen Grauer Nebel, sogar in den Buchen machen sich die letzten Blätter fertig zum Abflug in […]